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Zur Religion kann man erklären, was einem gerade gefällt. Für die Moslems gehört dazu, nur geschächtetes Fleisch zu essen. Schächten bedeutet, einem Tier bei lebendigem Leibe ohne vorherige Betäubung die Kehle durchzuschneiden und es durch Verbluten verrecken zu lassen. Das Töten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung ist eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz. Würde durch eine Strafe jedoch die Religionsfreiheit eingeschränkt werden, darf das Strafgesetz nicht angewendet werden, weil die Rechte der Tiere nicht in einer den Grundrechten gleichwertigen Form im Grundgesetz verankert sind.
Zwar gibt es hier Ausnahmen, so dass die Notwendigkeit des Schächtens für den täglichen Fleischkonsum durch die Gerichte teilweise abgelehnt wurde.
Dennoch wollen die meisten Moslems geschächtetes Fleisch essen und es wird auf einschlägigen Internetseiten dazu aufgefordert, nur bei Schlachtern zu kaufen, die grundsätzlich nur schächten. Es handelt sich also sogar um Boykottaufrufe, die lauten könnten „kauft nur bei Moslems“, denn kein Nicht-Moslem würde ein Tier zu Tode foltern (von bestimmten Satanisten vielleicht abgesehen). Die Seiten werden hier wegen ihrer fragwürdigen Inhalte ausdrücklich nicht verlinkt.
Für das Quälen von Tieren bei der Tötung gibt es keinen sachlich nachvollziehbaren Grund. Das Fleisch selbst weist nachher keinen Unterschied auf, nur dass das eine Tier vorher noch sinnlos gefoltert wurde. Die Moslems berufen sich hierbei vielmehr auf Religion, also auf irrationale, sachlich nicht nachvollziehbare Aussagen.
Es gibt keinen sachlichen Grund, ein Tier zu Tode zu foltern. Insbesondere sind Aussagen Allahs oder Mohammeds keineswegs deshalb ohne jedes Argument richtig, einfach weil diese es gesagt haben. Es bedarf zur Wirksamkeit eines Arguments stets eines rational nachvollziehbaren Arguments. Das Quälen von Tieren ist böse und bleibt dies auch, selbst wenn eine Gottheit dies befielt. Irrationale Bräuche verdienen keinerlei Respekt, so lange sie anderen Lebewesen schaden.
Notfalls ist eine Einschränkung der Religionsfreiheit durch Normen des Tierschutzes ins Grundgesetz aufzunehmen.
Der unbeabsichtigte Tierschutz zu Gunsten vermeintlich unreiner Tiere – etwa von Schweinen – relativiert das Unrecht zudem nicht.
Weitere Informationen gibtes beim Deutschen Tierschutzbund.
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