Focus-online berichtet am 11.03.2010:
„Die Bayerische Staatsregierung wirft der katholischen Kirche vor, in der Vergangenheit die Meldepflicht von Missbrausfällen „bewusst unterlaufen“ zu haben. Derweil wurden neue Fälle von sexuellen Übergriffen bekannt.“
Zwar mag niemand als Bürger verpflichtet sein, einen anderen zu denunzieren: Anders sieht dies allerdings aus, wenn die Kirche als Träger einer Schule fungiert und in diesem Zusammenhang der Schulaufsicht meldepflichtig ist. Welche Sonderrechte hat sich die Kirche noch heraus genommen?
Im Fous gab es bereits Ende Februar ein interessantes Interview:
„Die Theologin Uta Ranke-Heinemann erklärt im Interview mit FOCUS-Redakteur Matthias Kietzmann, wie die katholische Kirche die Justiz bei der Aufklärung des Missbrauchsskandals behindert.“
In dem am 18.02.2010 veröffentlichten Interview sagte sie unter anderem:
„Nun, er hat eines von zwei Geheimschreiben verfasst, die jeder Bischof in seinem Tresor liegen hat. Das erste stammt von Kardinal Ottaviani von 1962 und heißt: „Crimen Sollicitationis“ (Verführung zu sexuellen Handlungen). Das zweite stammt von Kardinal Ratzinger aus dem Jahr 2001 und heißt: „De delictis gravioribus“ (Von den schwersten Verbrechen). Beide Geheimschreiben betonen die „ausschließliche Kompetenz des Vatikans“ in Pädophiliefällen. Gleichzeitig werden alle Bischöfe unter Strafe der Exkommunikation aufgefordert, alle Missbrauchsfälle ausschließlich und nur an den Vatikan zu melden, was zu einer totalen Justizbehinderung für die staatlichen Gerichte führt.“ (Hervorhebung vom Blog)
Papst-Bild-Lizenz: Diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung 2.5 Brasilien lizenziert. Dieses Foto wurde von der Agência Brasil, einer öffentlichen brasilianischen Nachrichtenagentur, erstellt. Deren Webseite besagt: „O conteúdo deste site é publicado sob a licença Creative Commons Atribuição 2.5 Brasil“ Quelle: Wikipedia