Der Bayrische Rundfunk Online berichtet:
Dem Papstbruder
„… sei bekannt gewesen, dass Internatsdirektor Johann M. sehr heftige Ohrfeigen – oft auch aus nichtigen Anlässen – verteilte, so Ratzinger. … 1992 habe M. dann die Schule verlassen, nachdem die Medien dessen raue pädagogischen Methoden aufgegriffen hatten. …“
Mit anderen Worten: Ihm waren Demütigungen und Straftaten gegenüber Schutzbefohlenen bekannt, er hat jedoch die Augen davor verschlossen, statt sich zum Schutz der Schwächeren gegen das Unrecht einzusetzen.
Weiter räumt er ein, früher selbst gewalttätig gewesen zu sein und zeigt nur mangelndes Unrechtsbewusstsein:
„Die Ohrfeige vor allem war damals die nächstgelegene Reaktion auf eine negative Leistung oder ein Versagen“, sagte Ratzinger in der PNP. Ratzinger gab zu, auch selbst zu Anfang wiederholt Ohrfeigen ausgeteilt zu haben. Er habe aber immer ein schlechtes Gewissen dabei gehabt. „Ich war dann froh, als 1980 körperliche Züchtigungen vom Gesetzgeber ganz verboten wurde. Daran habe ich mich striktissime gehalten, und ich war innerlich erleichtert“, sagte Ratzinger, so BR-Online
Das ist natürlich hanebüchener Unsinn. Strafbar ist die Körperverletzung seit eh und je. Zumindest seit Geltung des Grundgesetzes traten die Grundrechte und Menschenrechte in Kraft, so dass die Körperverletzung zu Erziehungszwecken ausgeschlossen war. Das sich viele Menschen in der gewohnten Rechtsausübung dann kriminell verhielten, ändert daran nichts. Erst Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde dann vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass etwa in der Schule nicht ohne weiteres durch die Lehrer geprügelt werden konnte. Besonders übel: Auch schlechte Schüler wurden anscheinend geschlagen, wegen „schlechter Leistung“.
Das mangelnde Unrechtsbewusstsein des Papstbruders zeigt sich aber darin, dass selbst dann, wenn Gewalttaten erlaubt gewesen wären, dies noch lange keinen Grund darstellt, diese auch anzuwenden: Sich auf diese Weise rechtfertigen zu wollen zeigt im Grunde nur, dass der Papstbruder bis heute die Menschenrechte nicht wirlich anerkannt hat.
Bei der Körperverletzung durch eine Ohrfeige geht es nicht lediglich um den erlittenen Schmerz, sondern insbesondere um die damit verbundene Demütigung, die mit der Menschenwürde schlechterdings unvereinbar ist.
Es mag sein, dass 1980 die Regelung im BGB verdeutlicht wurde: Die Grundrechte waren allerdings seit Geltung des Grundgesetzes dem BGB von Kaisers Gnaden vorrangig. Dass Gewalttaten gegenüber körperlich Unterlegenen angeblich bis 1980 üblich gewesen sein sollen, zeigt doch lediglich, in welch ethisch-moralisch verdorbenen und abstoßenenden Millieu sich der Papstbruder damals bewegt hat.
Fazit: Von diesen Menschen hätte man gar keine Nächstenliebe verlangen sollen, sondern erst einmal, dass sie sich an Recht und Gesetz halten und dass sie die Menschenrechte nicht verletzen.
Die eigentliche Frage lautet: Wie stand oder steht Papst Ratzinger zur Haltung seines Bruders?