Kein Menschenrecht der Kruzifixfreiheit

„Der Wiedergänger“ von Armatus Liandri

Mit der Rechtsprechung geht es mal hüh und mal hott: Das eine Gericht meint, die Kreuze verstoßen gegen die Verfassung, das andere nicht, die eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hielt noch im November 2009 das Anbringen von Kreuzen in öffentlichen Schulen für eine Menschenrechtsverletzung, jetzt stellte das selbe Gericht (in anderer Besetzung) fest, dass dies nicht der Fall sei:

Man wisse nicht einmal, ob überhaupt jemand durch so ein Kreuz beeinflusst werde: Naja, irgendwer wird sich schon aufgeregt haben, sonst wäre ja wohl nicht geklagt worden!

Aus dem Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit der Weltanschauungsfreiheit ergibt sich die Verpflichtung des Staates zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität: Insbesondere dürfen sich die Atheisten sehr wohl gegen staatliche Zwangsmissionierung wehren.

Mit seiner Entscheidung hat das Gericht aber einen ganz anderen Tenor geschaffen: Ich lese daraus, dass sich die Leute nicht so anstellen sollen, es ist doch nur ein Kreuz! Das Ansehenmüssen einen Kreuzes ist also deshalb keine Menschenrechtsverletzung, weil das Ertragenmüssen im Zweifel eher unerheblich ist. Keine Frage: Manch ein Atheist würde zu Staub zerfallen.

Das ganze lässt sich aber auch schnell umdrehen – im wahrsten Sinne des Wortes; wen wird denn ein auf den Kopf gedrehtes Kruzifixle stören?

Oder wenn Fritzchen Müller dem Gekreuzigten ein Kaugummi auf die Nase klebt? Kommt Leute, um so ein Kreuz schert sich doch eh kein Schwein! Das bloße Anblickenmüssen lustiger Verzierungen wird schon nicht so erheblich sein, dass es die Menschenrechte tangieren würde.

Also: Regt Euch alle ab und habt Spaß! Führt Euch nicht auf wie die Taliban, das Mittelalter ist vorbei!

Diskussion auch auf dem Brightsblog.